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Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verloren: Auto trotzdem verkaufen?

Fehlt ein Fahrzeugpapier, ist der Verkauf nicht ausgeschlossen, er verzögert sich aber. Wie Sie in Köln Ersatz beantragen, was das laut Stadt kostet und ab wann ein Käufer das Auto auf sich umschreiben kann.

Kostenlos und ohne AnmeldungPraxiswissen für KölnLesezeit 11 MinStand Oktober 2026

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Veröffentlicht am 26.10.2026 · Lesezeit 11 Min · Auto Sofort Verkauft

Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026

Fehlt der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), stellt die Kfz-Zulassungsstelle Köln mit Termin Ersatz aus. Fehlt der Fahrzeugbrief (Teil II), sind eine eidesstattliche Versicherung und ein Aufgebot im Verkehrsblatt nötig; der Ersatz wird etwa drei Wochen nach der Verlustmeldung ausgehändigt. Laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, kostet das 60,30 Euro plus 10,90 Euro für einen neuen Teil I. Einen Kaufvertrag können Sie vorher schließen, umschreiben lassen kann der Käufer erst danach.

Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief: welches Dokument fehlt?

Der Fahrzeugschein heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II, und beide haben unterschiedliche Aufgaben. Teil I ist nach § 13 Abs. 6 FZV von der Person, die das Fahrzeug führt, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Er gehört also beim Fahren dazu. Teil II bleibt dagegen sicher zu Hause. Wer eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Zulassungsbehörde nach § 14 Abs. 1 FZV die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen. Beim Verkauf gehören beide Dokumente dazu.

Für den Verkauf ist Teil II das entscheidende Dokument. Der Käufer braucht es, um das Fahrzeug auf sich umschreiben zu lassen: Nach § 15 Abs. 5 FZV muss der Erwerber bei seiner Zulassungsbehörde unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorlegen. Fehlt nur Teil I, ist das ärgerlich, aber schneller zu lösen. Fehlt Teil II, verzögert sich jede Umschreibung, bis ein Ersatz ausgestellt ist. Ein Eigentumsnachweis im rechtlichen Sinn ist der Brief allerdings nicht, denn nach § 14 Abs. 7 FZV entscheidet die Zulassungsbehörde keine privatrechtlichen Sachverhalte.

Prüfen Sie deshalb zuerst genau, was fehlt und warum. Liegt Teil II bei der Bank, weil das Auto finanziert ist, ist das kein Verlust, sondern eine Frage der Ablösung. Wurde ein Dokument gestohlen, kommt die Anzeige bei der Polizei hinzu. Und manche Fahrzeuge haben gar keinen Brief: Laut Stadt Köln ist ein Fahrzeug betriebserlaubnispflichtig und es existiert keine Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn im Feld 16 des Fahrzeugscheins „OHNE-ZF-“ eingetragen ist. In diesem Fall kann auch kein Ersatzdokument beantragt werden, und Sie verkaufen mit dem Fahrzeugschein allein.

  • Teil I (Fahrzeugschein): beim Fahren mitzuführen
  • Teil II (Fahrzeugbrief): sicher zu Hause aufbewahren
  • Für die Umschreibung auf den Käufer ist Teil II nötig
  • Bei Finanzierung kann Teil II beim Kreditgeber liegen

Fahrzeugschein verloren: so bekommen Sie in Köln Ersatz

Ist der Fahrzeugschein verloren, beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Köln mit Termin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Laut Stadt Köln handelt es sich um ein Terminanliegen; Sie müssen persönlich erscheinen oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Mitzubringen sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, Ihr Personalausweis oder Pass, die Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung und gegebenenfalls die Bestätigung einer Diebstahlsanzeige. Die Stadt stellt außerdem ein Formblatt zur Verlusterklärung bereit, das Sie vorab ausfüllen und zum Termin mitbringen können. Den Termin buchen Sie online über den Terminkalender der Stadt.

Die Gebühr beträgt laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, 10,90 Euro als Standardgebühr. Werden dabei alte Fahrzeugpapiere auf die neuen Zulassungsbescheinigungen umgetauscht, fallen nach Angabe der Stadt zusätzlich 8,70 Euro an. Die Stadt weist darauf hin, dass Gebühren je nach Einzelfall abweichen können. Bezahlt wird vor Ort mit Karte, also mit Girocard, Debit- oder Kreditkarte. Lassen Sie sich vertreten, braucht die bevollmächtigte Person eine Vollmacht, Ihren Ausweis und ihren eigenen Ausweis. Ein Vollmachtsformular bietet die Stadt ebenfalls zum Herunterladen an.

Ist Ihr Auto finanziert und liegt der Brief beim Kreditgeber, müssen Sie ihn für den Ersatz des Fahrzeugscheins nicht zurückholen. Laut Stadt Köln genügt ersatzweise eine Bestätigung des Finanzierungspartners, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen. Taucht der alte Fahrzeugschein später wieder auf, müssen Halter oder Eigentümer ihn nach § 13 Abs. 7 FZV unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Denken Sie bis zum Ersatz daran, dass Teil I beim Fahren mitzuführen ist; planen Sie Fahrten entsprechend.

Fahrzeugbrief verloren: Ablauf mit eidesstattlicher Versicherung

Ist der Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie den Verlust unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen und dort eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige steht in § 14 Abs. 5 FZV. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt, das die verlorene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage aufbietet. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf nach der Verordnung erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden. Laut Stadt Köln kann die eidesstattliche Versicherung alternativ vor einem Notar abgegeben werden.

In Köln brauchen Sie dafür laut Stadt die Zulassungsbescheinigung Teil I, einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, Ihren Personalausweis oder Pass und je nach Fall weitere Nachweise, etwa einen Handelsregisterauszug bei Firmenfahrzeugen oder einen Erbnachweis im Todesfall. Eine Vertretung ist nur in Ausnahmefällen möglich und setzt eine notariell abgenommene eidesstattliche Versicherung voraus. Die neue Bescheinigung wird nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgehändigt, laut Stadt Köln etwa drei Wochen nach der Verlustmeldung. Für die Abholung buchen Sie online einen Termin und bringen Teil I mit.

Die Gebühr beträgt laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, 60,30 Euro bei Briefverlust. Zusätzlich ist nach Angabe der Stadt die Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich, wofür der bisherige Fahrzeugschein eingezogen wird; die Gebühr dafür beträgt 10,90 Euro. Auch hier handelt es sich um Standardgebühren, die im Einzelfall abweichen können. Wird der verlorene Brief später wiedergefunden, müssen Halter oder Eigentümer ihn nach § 14 Abs. 5 FZV unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Suchen Sie deshalb gründlich, bevor Sie den Verlust versichern.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Pass des Halters
  • Gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Im Erbfall: Erbschein oder Testament

Papiere gestohlen: zuerst zur Polizei

Wurden Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen, erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei und lassen sich die Anzeige bestätigen. Die Stadt Köln führt die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle sowohl beim Ersatz von Teil I als auch beim Ersatz von Teil II als Unterlage auf, die gegebenenfalls mitzubringen ist. Danach läuft das Verfahren wie bei einem Verlust: Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle, beim Brief zusätzlich die eidesstattliche Versicherung und das Aufgebot im Verkehrsblatt. Melden Sie den Diebstahl deshalb möglichst schnell, damit das Verfahren zügig beginnen kann.

Notieren Sie für die Anzeige alle Daten, die Sie noch haben: Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer und, falls bekannt, die Nummer der Zulassungsbescheinigung. Wurde zusammen mit den Papieren auch ein Fahrzeugschlüssel entwendet, sagen Sie das der Polizei ausdrücklich und informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung. Bewahren Sie das Aktenzeichen und die Bestätigung der Anzeige gut auf. Sie brauchen beides für den Termin bei der Zulassungsstelle, gegebenenfalls gegenüber Ihrer Versicherung und später, um einem Käufer den Vorgang nachvollziehbar zu belegen. Fotos oder Kopien der Papiere helfen dabei.

Sagen Sie einem Käufer offen, dass ein Dokument gestohlen wurde und ein Ersatzverfahren läuft. Legen Sie die Bestätigung der Anzeige und, sobald vorhanden, die neue Zulassungsbescheinigung vor. Ein seriöser Käufer wird genau diese Unterlagen sehen wollen, bevor er bezahlt. Wird ein gestohlener Brief wieder aufgefunden, gilt dasselbe wie beim Verlust: Nach § 14 Abs. 5 FZV ist er unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben. Für einen wiedergefundenen Fahrzeugschein, für den bereits Ersatz ausgestellt wurde, ergibt sich dieselbe Pflicht aus § 13 Abs. 7 FZV.

Finanziertes Auto: der Brief liegt bei der Bank

Liegt der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank oder Ihrem Leasinggeber, ist er nicht verloren, und Sie sollten keinen Ersatz beantragen. Manche Finanzierungs- und Leasingverträge sehen vor, dass der Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur vollständigen Zahlung verwahrt; was bei Ihnen gilt, steht im Vertrag. Für den Verkauf brauchen Sie dann die Mitwirkung der Bank und in der Regel die Ablösung des offenen Betrags. Fragen Sie den Ablösebetrag schriftlich an und klären Sie, an wen die Bank den Brief nach Zahlungseingang herausgibt.

Ist der Brief tatsächlich beim Kreditgeber abhandengekommen, läuft der Ersatz über ihn. Laut Stadt Köln muss bei finanzierten Fahrzeugen das Kreditinstitut oder der Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II als verloren melden. Sprechen Sie Ihre Bank in diesem Fall direkt an und lassen Sie sich bestätigen, wann die Verlustmeldung erfolgt ist. Auch dann gilt die Aufbietungsfrist im Verkehrsblatt, und vor ihrem Ablauf ist laut Stadt Köln keine Umschreibung auf einen neuen Halter möglich. Ein geplanter Verkauf verschiebt sich entsprechend, und Sie sollten den Käufer früh darüber informieren.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Brief, der bei der Bank liegt, ist kein Grund für eine eidesstattliche Versicherung. Wer vor einer zuständigen Behörde eine Versicherung an Eides statt falsch abgibt, macht sich nach § 156 StGB strafbar; das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Klären Sie deshalb vor jedem Antrag, wo das Dokument tatsächlich ist. Wie der Verkauf eines finanzierten Autos mit Ablösung und Freigabe des Briefs abläuft, beschreibt unser Ratgeber zum Verkauf eines finanzierten Autos ausführlich.

Kann ich das Auto verkaufen, solange der Ersatz läuft?

Einen Kaufvertrag können Sie auch ohne Fahrzeugbrief schließen, die Umschreibung auf den Käufer ist aber erst mit dem neuen Brief möglich. Laut Stadt Köln ist die Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich. Das passt zu § 15 Abs. 5 FZV, wonach der Erwerber bei der Umschreibung die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorlegen muss. Solange der Ersatz nicht ausgestellt ist, kann ein Käufer das Auto also nicht auf sich zulassen, selbst wenn er es bereits bezahlt hat.

Daraus ergeben sich zwei Wege. Entweder Sie warten mit Vertrag und Übergabe, bis Sie den neuen Brief abgeholt haben. Oder Sie vereinbaren mit dem Käufer schriftlich, dass der Ersatzbrief nachgereicht wird, und regeln genau, wann Zahlung und Übergabe erfolgen. Der zweite Weg setzt Vertrauen auf beiden Seiten voraus und ist für beide mit Risiken verbunden. Übergeben Sie das Fahrzeug in keinem Fall, bevor der vereinbarte Kaufpreis vollständig bei Ihnen eingegangen ist, und halten Sie jede Absprache zum Brief im Vertrag fest.

Die Abmeldung ist dagegen auch ohne Brief möglich. Für die Außerbetriebsetzung nennt die Stadt Köln als benötigte Dokumente die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder, bei einer Verschrottung gegebenenfalls den Verwertungsnachweis. Fehlt auch der Fahrzeugschein, gilt laut Stadt: Können die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, muss die Außerbetriebsetzung in der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen, nicht in einem Kundenzentrum. Vor Ort kostet die Abmeldung laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, 17,10 Euro. Den Brief braucht später der Käufer, wenn er das Fahrzeug wieder zulassen möchte.

Wie Auto Sofort Verkauft mit fehlenden Papieren umgeht

Sie können Ihr Auto bei Auto Sofort Verkauft auch dann bewerten lassen, wenn ein Fahrzeugpapier fehlt. Schreiben Sie in der Anfrage über das 60-Sekunden-Formular, per WhatsApp oder telefonisch unter 0160 7734199 offen dazu, welches Dokument fehlt und ob der Ersatz bereits beantragt ist. Mit Fotos und den wichtigsten Fahrzeugdaten erhalten Sie ein Angebot aus dem Netzwerk Kölner Kfz-Händler, in der Regel innerhalb einer Stunde. So wissen Sie früh, womit Sie rechnen können, während das Ersatzverfahren noch läuft. Eine Verpflichtung zum Verkauf entsteht durch die Anfrage nicht.

Ob und wann ein Betrieb kauft, entscheidet der jeweilige Händler, denn der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem ankaufenden Betrieb zustande; Auto Sofort Verkauft vermittelt nur. Fehlt der Fahrzeugbrief, ist es meist sinnvoll, den Termin vor Ort auf die Zeit nach der Aushändigung des Ersatzbriefs zu legen. Liegt der Brief bei der Bank, klären wir die Ablösung vor dem Termin. Fehlt nur der Fahrzeugschein, geht es oft schneller, denn für dessen Ersatz nennt die Stadt Köln keine Aufbietungsfrist, sondern lediglich einen Termin bei der Zulassungsstelle.

Beim Termin kommt der Inhaber persönlich zu Ihnen. Bezahlt wird vor der Übergabe, bar oder per Echtzeitüberweisung, sodass Sie das Fahrzeug erst abgeben, wenn das Geld bei Ihnen ist. Abholung und Abmeldung sind kostenlos, ebenso die Vermittlung. Legen Sie zum Termin alle vorhandenen Unterlagen bereit: beide Zulassungsbescheinigungen, alle Schlüssel, Ihren Ausweis und, falls zutreffend, die Bestätigung der Diebstahlsanzeige oder die Freigabe der Bank. Anfragen sind montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr möglich. Sie erreichen uns über Formular, WhatsApp oder Telefon.

Vorbeugen: Fahrzeugpapiere richtig aufbewahren

Am sichersten ist es, den Fahrzeugbrief zu Hause an einem festen Ort aufzubewahren und nie im Auto zu lassen. Nur der Fahrzeugschein gehört beim Fahren dazu, weil er nach § 13 Abs. 6 FZV mitzuführen ist. Liegen beide Dokumente im Handschuhfach, hat ein Dieb mit dem Auto zugleich beide Papiere in der Hand. Bewahren Sie den Brief zusammen mit Kaufvertrag, Serviceheft und HU-Bericht in einer Mappe auf, die Sie beim Verkauf nur noch greifen müssen. So fehlt am Übergabetag kein Dokument.

Fertigen Sie außerdem Kopien oder Fotos beider Dokumente an und speichern Sie sie getrennt von den Originalen. Eine Kopie ersetzt das Original nicht und genügt nicht für eine Umschreibung. Sie hilft aber, Fahrzeugidentifikationsnummer, Dokumentnummer und technische Daten schnell zur Hand zu haben, etwa für eine Verlustmeldung, für die Polizei oder für eine erste Bewertung Ihres Fahrzeugs. Teilen Sie solche Fotos nicht öffentlich und schicken Sie sie nur an Stellen, denen Sie vertrauen, zum Beispiel Ihrer Versicherung oder einem seriösen Ankäufer.

Planen Sie vor einem Verkauf genügend Vorlauf ein, wenn Sie nicht sicher sind, wo der Brief liegt. Suchen Sie rechtzeitig und beantragen Sie den Ersatz früh, denn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf nach § 14 Abs. 5 FZV erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgefertigt werden. Ein Dokument, das während des Verfahrens wieder auftaucht, geben Sie bei der Zulassungsbehörde ab. Mit vollständigen Papieren läuft der Verkauf am schnellsten, ob privat, an einen Händler oder über Auto Sofort Verkauft. Prüfen Sie deshalb schon beim Kauf, ob beide Teile vorhanden sind.

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Antworten

Häufige Fragen zum Thema

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugschein verkaufen?

Ein Kaufvertrag ist möglich, sinnvoller ist aber zuerst der Ersatz. In Köln beantragen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle; die Standardgebühr beträgt laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, 10,90 Euro. Mitzubringen sind unter anderem Teil II, Ausweis und HU-Nachweis.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Sie können einen Kaufvertrag schließen, der Käufer kann das Auto aber erst auf sich umschreiben, wenn der Ersatzbrief ausgestellt ist. Laut Stadt Köln ist eine Umschreibung vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich; der neue Brief wird etwa drei Wochen nach der Verlustmeldung ausgehändigt.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief in Köln?

Laut Stadt Köln, Stand Oktober 2026, beträgt die Standardgebühr bei Briefverlust 60,30 Euro. Hinzu kommen 10,90 Euro für die erforderliche Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Im Einzelfall können die Gebühren abweichen.

Wo gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab?

Laut Stadt Köln geben Sie als Halter die Versicherung an Eides statt bei der Kfz-Zulassungsstelle ab, alternativ vor einem Notar. Eine Vertretung ist nur in Ausnahmefällen und nur mit notariell abgenommener eidesstattlicher Versicherung möglich.

Was tun, wenn die Fahrzeugpapiere gestohlen wurden?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich die Anzeige bestätigen. Die Bestätigung bringen Sie zum Termin bei der Zulassungsstelle mit. Danach läuft der Ersatz wie bei einem Verlust, beim Brief mit eidesstattlicher Versicherung und Aufgebot.

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden?

Ja. Für die Außerbetriebsetzung nennt die Stadt Köln die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder als benötigte Dokumente. Fehlt auch der Fahrzeugschein, muss die Abmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle statt in einem Kundenzentrum erfolgen.

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