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TÜV überzogen: Was droht und welche Möglichkeiten Sie haben

Die Plakette ist abgelaufen, der Termin vergessen: Welche Folgen eine überzogene Hauptuntersuchung hat, ab wann es teurer wird und ob Prüfung oder Verkauf der bessere Weg ist.

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Veröffentlicht am 05.10.2026 · Lesezeit 7 Min · Auto Sofort Verkauft

Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026

Wer den TÜV, also die Hauptuntersuchung, um bis zu zwei Monate überzieht, muss in der Regel keine Sanktion fürchten. Danach drohen ein Verwarnungsgeld und eine teurere, erweiterte Prüfung, ab mehr als acht Monaten zusätzlich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Statt zu prüfen, lässt sich das Auto auch mit abgelaufener HU verkaufen, etwa über Auto Sofort Verkauft in Köln mit kostenloser Abholung.

Wie oft muss ein Pkw zur Hauptuntersuchung?

Umgangssprachlich heißt es „zum TÜV“, gemeint ist die Hauptuntersuchung, kurz HU. Sie wird nicht nur vom TÜV durchgeführt, sondern auch von anderen anerkannten Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS. Geprüft wird, ob das Fahrzeug verkehrssicher und umweltverträglich ist und den Vorschriften entspricht. Die Abgasuntersuchung ist heute Bestandteil der HU.

Für Pkw gilt: Ein neu zugelassenes Auto muss erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung, danach alle zwei Jahre. Geregelt ist das in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Verantwortlich für die Einhaltung der Frist ist der Halter, auch wenn das Auto überwiegend von jemand anderem gefahren wird.

Den Termin finden Sie auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und im Prüfbericht der letzten Untersuchung.

  • Neuwagen: erste HU nach drei Jahren
  • Danach: HU alle zwei Jahre
  • Prüfstellen: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und weitere anerkannte Organisationen
  • Abgasuntersuchung ist Teil der HU
  • Verantwortlich für die Frist: der Halter

Wie lesen Sie die Prüfplakette richtig?

Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt auf einen Blick, bis wann die Hauptuntersuchung gültig ist. Am Rand sind die Zahlen 1 bis 12 für die Monate angeordnet. Die Zahl, die oben steht, also in der Position von zwölf Uhr, nennt den Monat, in dem die nächste HU fällig ist. In der Mitte steht das Jahr als zweistellige Zahl.

Zusätzlich steht die Farbe der Plakette für das Jahr. Die Farben wechseln jährlich und wiederholen sich im Sechs-Jahres-Rhythmus. So kann die Polizei auch aus einiger Entfernung erkennen, ob eine Plakette abgelaufen sein könnte. Für Sie als Halter ist die Jahreszahl in der Mitte die verlässlichere Angabe.

Die Frist endet mit Ablauf des angegebenen Monats. Steht oben eine 3 und in der Mitte 26, muss die HU bis Ende März 2026 erledigt sein. Ab April 2026 gilt die Frist als überschritten, und die Überschreitung wird in Monaten gezählt.

Was droht, wenn die HU-Frist überschritten ist?

Eine Überschreitung von bis zu zwei Monaten wird in der Regel nicht geahndet.

Wer die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Höhe ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt und steigt mit der Dauer der Überschreitung, mit Stufen bei mehr als zwei, mehr als vier und mehr als acht Monaten. Ab mehr als acht Monaten wird aus dem Verwarnungsgeld ein Bußgeld, und zusätzlich gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Unabhängig von einer Verkehrskontrolle kann die Zulassungsbehörde tätig werden, wenn ein Fahrzeug dauerhaft nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt wird. Sie kann den Halter auffordern, die Prüfung nachzuholen, und im äußersten Fall den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Spätestens dann wird aus einer vergessenen Frist ein echtes Problem.

  • Bis zwei Monate: in der Regel keine Sanktion
  • Mehr als zwei Monate: Verwarnungsgeld
  • Mehr als vier Monate: höheres Verwarnungsgeld
  • Mehr als acht Monate: Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Ab mehr als zwei Monaten außerdem: erweiterte, teurere Prüfung

Warum wird die HU nach mehr als zwei Monaten teurer?

Neben dem Verwarnungsgeld hat eine deutliche Überschreitung eine zweite Folge, die viele erst an der Prüfstelle bemerken. Liegt der Fälligkeitsmonat mehr als zwei Monate zurück, ist eine erweiterte Prüfung vorgeschrieben, die sogenannte Ergänzungsuntersuchung. Der Prüfer sieht sich das Fahrzeug dann genauer an, und die Hauptuntersuchung wird entsprechend teurer. Die konkreten Gebühren nennt Ihnen die Prüfstelle vorab.

Bei der Prüfung selbst werden Mängel in Klassen eingeteilt. Bei geringen Mängeln gibt es die Plakette, die Mängel müssen aber behoben werden. Bei erheblichen Mängeln, die nach langer Zeit ohne Prüfung häufiger auftreten können, gibt es keine neue Plakette: Das Auto muss repariert und innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel eine vollständige neue Hauptuntersuchung nötig. Bei gefährlichen Mängeln oder wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird, darf es nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr bewegt werden.

Gerade bei älteren Autos, die lange nicht geprüft wurden, sollten Sie deshalb damit rechnen, dass der Termin nicht mit einer Plakette endet, sondern mit einer Mängelliste.

  • Geringe Mängel: Plakette, Mängel beheben
  • Erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats
  • Gefährliche Mängel: keine Plakette, Nutzung stark eingeschränkt
  • Verkehrsunsicher: Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden

Sind Sie mit überzogenem TÜV noch versichert?

Eine abgelaufene Hauptuntersuchung beendet den Versicherungsschutz nicht. Das Auto bleibt zugelassen, und die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Sie anderen zufügen, gegenüber den Geschädigten weiterhin.

Schwieriger kann es im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer werden. War ein technischer Mangel, der bei einer fristgerechten Prüfung aufgefallen wäre, ursächlich für einen Unfall, etwa verschlissene Bremsen oder defekte Beleuchtung, kann die Leistung eingeschränkt sein. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer dann unter Umständen Leistungen kürzen, in der Haftpflicht unter Umständen einen Teil der Zahlung von Ihnen zurückverlangen. Entscheidend ist dabei in aller Regel nicht die überzogene Frist an sich, sondern ob ein Mangel den Schaden verursacht oder mitverursacht hat.

Wie Ihr Versicherer im Einzelfall verfährt, hängt von den Vertragsbedingungen und den Umständen des Schadens ab. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Am einfachsten vermeiden Sie das Risiko, indem Sie ein Auto, dessen HU deutlich abgelaufen ist und dessen Zustand Sie nicht kennen, nicht mehr im Alltag nutzen.

Prüfung machen oder verkaufen: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Ist die Frist überzogen, stehen im Kern zwei Wege offen. Der erste: Sie vereinbaren zeitnah einen Prüftermin, lassen das Auto untersuchen und beheben festgestellte Mängel. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie das Auto weiter fahren wollen und sein Zustand insgesamt gut ist. Eine frische Plakette ist zudem ein Argument, falls Sie später privat verkaufen möchten.

Der zweite Weg ist der Verkauf, und zwar vor oder nach der Prüfung. Verkaufen Sie vor der HU, sparen Sie sich Prüfgebühr, möglichen Reparaturaufwand und das Risiko einer Nachprüfung. Gewerbliche Käufer erwerben auch Autos mit abgelaufener HU und kalkulieren die anstehende Prüfung selbst ein. Im Privatverkauf ist ein Auto ohne gültige Plakette dagegen deutlich schwerer zu verkaufen, weil Interessenten nicht einfach losfahren können und die Prüfung samt möglicher Reparaturen selbst organisieren müssen.

Ein Verkauf nach der HU kann sinnvoll sein, wenn Sie den Zustand nicht einschätzen können. Der Prüfbericht listet die festgestellten Mängel auf und macht für Sie und mögliche Käufer transparent, was zu tun ist. Mit dieser Liste holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und entscheiden, ob sich die Reparatur lohnt oder ob Sie im Ist-Zustand verkaufen. Wie Sie diese Abwägung angehen, beschreibt unser Ratgeber Auto reparieren oder verkaufen.

  • Prüfen und reparieren: sinnvoll bei gutem Zustand und weiterer Nutzung
  • Vor der HU verkaufen: keine Prüfgebühr, keine Reparatur, keine Nachprüfung
  • Nach der HU verkaufen: Mängelliste als Entscheidungsgrundlage
  • In jedem Fall: abgelaufene HU und bekannte Mängel offen angeben

Dürfen Sie mit abgelaufener HU noch fahren?

Ein Auto mit abgelaufener HU bleibt zugelassen, jede Fahrt ist aber eine Fahrt mit überzogener Frist. Je länger die Überschreitung, desto höher die möglichen Folgen bei einer Kontrolle, und je weniger Sie über den technischen Zustand wissen, desto größer das Risiko. Vermeiden Sie deshalb alle Fahrten, die nicht unbedingt nötig sind. Die direkte Fahrt zum vereinbarten Prüftermin oder in die Werkstatt ist der übliche Weg, schützt aber nicht vor einem Verwarnungsgeld, wenn Sie unterwegs kontrolliert werden.

Ist das Auto bereits abgemeldet, darf es im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr gefahren werden. Für eine Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt braucht es dann ein Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsbehörde oder einen Transport.

Für den Verkauf ist eine Fahrt ohnehin nicht nötig. Ein Auto mit abgelaufener HU oder erheblichen Mängeln kann dort abgeholt werden, wo es steht, bei Bedarf per Anhänger. So vermeiden Sie das Risiko einer Kontrolle und müssen kein Auto bewegen, dessen Bremsen oder Fahrwerk Sie nicht mehr trauen.

Wie hilft Auto Sofort Verkauft bei abgelaufener HU?

Auch Autos mit abgelaufener Hauptuntersuchung können Sie über Auto Sofort Verkauft anfragen. Sie beschreiben Ihr Auto im 60-Sekunden-Formular, auf Wunsch mit Fotos, oder per WhatsApp oder telefonisch unter 0160 7734199. Nennen Sie dabei den HU-Monat von der Plakette, bekannte Mängel und, falls vorhanden, die Mängel aus dem letzten Prüfbericht. Ihre Angaben werden mit den Ankaufspreisen eines geprüften Netzwerks Kölner Kfz-Händler abgeglichen, und Sie erhalten das beste Angebot, während der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 08 und 20 Uhr meist innerhalb einer Stunde.

Mit dem Angebot haben Sie eine Vergleichszahl zu dem, was Prüfung und mögliche Reparaturen kosten würden. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, kommt der Inhaber von Auto Sofort Verkauft zum vereinbarten Termin persönlich zu Ihnen, Sie selbst müssen also keine Fahrt mit abgelaufener HU unternehmen. Den Kaufvertrag schließen Sie mit dem ankaufenden Betrieb, bezahlt wird bar oder per Echtzeitüberweisung vor der Übergabe. Bewertung, Abholung, bei nicht fahrbereiten Autos per Anhänger, und Abmeldung sind kostenlos, ebenso die Vermittlung.

Direkt weiter: Über das Formular oben erhalten Sie in 60 Sekunden eine kostenlose Einschätzung für Ihr Fahrzeug — Fotos können Sie gleich mit hochladen. Lieber gleich verkaufen? Auto mit Abholung verkaufen: wir kommen zu Ihnen, Abmeldung inklusive.
Antworten

Häufige Fragen zum Thema

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Erlaubt ist eine Überziehung nicht, die Frist endet mit dem Monat auf der Plakette. Bis zu zwei Monate werden in der Regel aber nicht geahndet. Danach drohen ein Verwarnungsgeld, ab mehr als acht Monaten ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Wird die HU teurer, wenn sie überzogen ist?

Ja, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist. Dann ist eine erweiterte Prüfung vorgeschrieben, die sogenannte Ergänzungsuntersuchung, die zusätzlich zur regulären Hauptuntersuchung berechnet wird.

Kann ich ein Auto mit abgelaufenem TÜV verkaufen?

Ja, der Verkauf ist erlaubt. Geben Sie die abgelaufene HU und bekannte Mängel offen an und halten Sie beides im Kaufvertrag fest. Gewerbliche Käufer erwerben solche Autos und kalkulieren die Prüfung selbst ein.

Bin ich mit abgelaufener HU noch versichert?

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weiter. War ein Mangel, der bei der HU aufgefallen wäre, ursächlich für einen Unfall, kann die Leistung des Versicherers aber eingeschränkt sein. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

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